Sanierungsgewinne und BGL SVS
Leider werden Sanierungsgewinne von der SVS nicht immer für die Verminderung der Beitragsgrundlage herangezogen. Im Regelfall ist es nicht möglich, wenn eine Betriebsfortführung bzw. eine tatsächliche Sanierungswirkung nicht erfolgt ist. Der VwGH hat der SVS nun eine Riegel vorgeschoben und ist der Ansicht, dass eine Betriebsfortführung bzw. eine tatsächliche Sanierungswirkung für die Verminderung der Beitragsgrundlage (auf Antrag) nicht notwendig ist (siehe VwGH Ra 2023/08/0123, 15.10.2024 und BVwG L523 2262344-1, 16.12.2024).
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