Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen auch über € 365,-- lohnsteuerfrei?
In dieser hoch interessanten Entscheidung des BFG (RV/7102103/2022, 13.11.2024) führt dieses aus, dass wohl im Regelfall bei Betriebsveranstaltungen ein überwiegendes Eigeninteresse des Arbeitgebers vorliegen wird (und damit auch die € 365-Regelung nicht zur Anwendung kommt). Auch ist es lt. BFG unerheblich, ob die Veranstaltung innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt wird. Ein geldwerter Vorteil (und damit auch die Anwendbarkeit der € 365-Regelung) liegt nur dann vor, wenn die Betriebsveranstaltung lediglich zum Anlass genommen wird, die Arbeitnehmer zusätzlich zu entlohnen.
Da die Entscheidung durch eine Amtsrevision beim VwGH anhängig ist, liegt nun der „Ball“ beim VwGH.
Hier können Sie die Entscheidung herunterladen.
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