Opting-out in der Krankenversicherung bei einer Steuer- und Unternehmensberatungs-GmbH anwendbar?

Das BVwG hat sich in der Entscheidung L503 2284058 - 1/7E (5.8.2024) mit Frage auseinandergesetzt, ob bei einer Steuerberatungs-GmbH, die auch einen Gewerbeschein für Unternehmensberatung inne hat, die Regelungen der Befreiung in der Krankenversicherung (Opting-out) für die Gewinnausschüttungen (aber auch für die selbständigen Einkünfte der geschäftsführenden Gesellschafterin) zur Anwendung kommen. lt. Ansicht des BVwG kommen diese nicht zur Anwendung. Wir haben dagegen eine außerordentliche Revision beim VwGH einbracht, da wir der Ansicht sind, dass das BVwG in einen Punkten von der aktuellen Rechtsprechung abweicht. Ein ausführlicher Artikel dazu, wird demnächst in der taxlex (Manz) veröffentlicht.

Die Entscheidung ist nicht nur für den Bereich "Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung" interessant, sondern generell für Freiberufler (Opting-out), die im Rahmen einer GmbH tätig sind und noch über einen Gewerbeschein in der GmbH, z.B. Handel, etc. verfügen.

Hier geht es zur Entscheidung.

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