Rückwirkende Erhöhung der Zuverdienstgrenzen für die Familienbeihilfe und Studienbeihilfe
Mit dem BGBl. I 97/2024 vom 18.07.2024 wurden rückwirkend mit 1.1.2024 die Zuverdienstgrenzen für Familienbeihilfe und Studienbeihilfe von € 15.000,-- auf € 16.455,-- erhöht.
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