Klarstellung Mitarbeiterprämie 2024
Gestern wurde im Parlament zum Abgabenäderungsgesetz 2024 noch ein Abänderungsantrag betreffend "Mitarbeiterprämie" eingebracht. Dieser sieht vor, dass als zusätzliche Zahlung auch eine befristete Mitarbeiterprämie anzusehen ist, die anstelle einer Lohnerhöhung aufgrund einer nach dieser Bestimmung maßgeblichen lohngestalteten Vorschrift gewährt wird (§ 124b Z 447 lit a letzter Satz EStG 1988). Die Neuregelung soll auch bereits für Zahlungen 2024 gelten, die bereits erfolgt sind.
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