Start-Up-Gesellschaften und Pflichtversicherung ASVG
Mit dem Start-Up-Förderungsgesetz wurde eine Begünstigung für die Beteiligung von Dienstnehmern an Start-Up-Unternehmen geschaffen. Bei der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung wird die Beitragspflicht erst zum Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligung oder bei Eintritt sonstiger Umstände ausgelöst.
Die ÖGK informiert über die Rahmenbedingungen und die Ansprechpersonen für beitragsrechtliche Fragen. Hier geht es zur Info.
(Quelle: Newsletter WKO
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