Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung in der Lohnverrechnung - Info der ÖGK
Die ÖGK hat eine Info betreffend der Neuregelung "Entfall des DN-Anteils zur Pensionsversicherung bei Alterspensionsbezieher"
Pension und Erwerbstätigkeit – Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung in der Lohnverrechnung
Der Gesetzgeber hat Ende 2023 Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen erwerbstätiger Pensionistinnen und Pensionisten beschlossen. Für diesen Personenkreis entfällt teilweise ab Jänner 2024 der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Nachstehend die Details der neuen Regelung:
- Die Pensionistinnen und Pensionisten üben neben dem Bezug einer Regelpension eine Erwerbstätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze aus.
- Der Dienstnehmeranteil der Pensionsversicherungsbeiträge entfällt bis maximal 10,25 % der doppelten Geringfügigkeitsgrenze (2024: 1.036,88 Euro pro Monat).
- Der Dienstnehmeranteil (im Jahr 2024 monatlich insgesamt maximal 106,28 Euro) ist nicht vom Entgelt abzuziehen und nicht an die Sozialversicherung abzuführen.
- Für den Ersatz der Pensionsversicherungsbeiträge ist der nicht einbehaltene Beitrag mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) bekannt zu geben.
- Die Begünstigung gilt nur für das laufende Entgelt. Beiträge für Sonderzahlungen sind wie bisher abzurechnen.
- Dazu wird ein neuer Abschlag im Tarifsystem (TASY) geschaffen.
- Nach Umsetzung der noch erforderlichen technischen Anpassungen in den Softwareprodukten erfolgt die Verrechnung für die Beitragszeiträume Jänner bis März 2024 rückwirkend.
- Werden zwei oder mehr Erwerbstätigkeiten ausgeübt, steht der monatliche Maximalbetrag nur einmal zu.
- Darüber hinaus gehende Beiträge können durch die ÖGK von den Pensionistinnen und Pensionisten eingefordert werden.
- Die Änderungen sind derzeit auf zwei Jahre befristet. Sie gelten (vorerst) für die Jahre 2024 und 2025.
Konkret heißt das bis zum Beginn der Verrechnung:
- Zunächst sind in den EDV-Systemen der ÖGK sowie der BVAEB und in den Lohnsoftwareprodukten die technischen Voraussetzungen zu schaffen.
- Dazu werden zeitnah die technischen Vorgaben (Organisationsbeschreibung Datenaustausch mit Dienstgeberinnen und Dienstgebern/DM-ORG) und das neue Tarifsystem (TASY) bereitgestellt.
- Bis zum Beginn der Verrechnung, über den wir zeitgerecht wieder informieren werden, übermitteln Sie bitte die mBGM und die Beitragszahlungen wie bisher.
- Wir bitten Sie, Korrekturen, die sich nach erfolgter technischer Umsetzung für die Monate Jänner 2024 bis März 2024 ergeben, durch Rollungen vorzunehmen (Storno/Neumeldung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung).
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