Teuerungsprämie wird zur Mitarbeiterprämie und kann auch 2024 ausbezahlt werden

Mit dem Beschluss zum „Start-up-Förderungsgesetz“ wurde auch eine Verlängerung der Teuerungsprämie für das Jahr 2024 beschlossen.

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber im Kalenderjahr 2024 gewährt (Mitarbeiterprämie), sind bis 3.000 € pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 5 oder 6 EStG 1988 erfolgt. Kann im Falle des § 68 Abs 5 Z 5 oder 6 EStG 1988 keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, weil ein Betriebsrat nicht gebildet ist, ist von einer Verpflichtung des Arbeitgebers auszugehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer vorliegt.

Werden im Kalenderjahr 2024 sowohl eine Gewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 als auch eine Mitarbeiterprämie ausbezahlt, sind diese nur insoweit steuerfrei, als sie insgesamt den Betrag von 3 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Den gesamten Beschluss sowie weitere Details finden sie hier.

Kommentare (0)