Änderung der Lohnkontoverordnung
Mit dem BGBl. II 55/2023 wurde die Lohnkontoverordnung wieder einmal geändert. Damit wird geregelt, welche zusätzlichen Daten (bspw Kostenübernahme des Arbeitgebers iZm Aufladen von emissionsfreien Fahrzeugen, Zuschüsse des Arbeitgebers für Kinderbetreuung oder für Carsharing) im Lohnkonto aufzunehmen sind.
(Quelle: Newsletter KSW 6.3.2023)
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