Meldepflicht von Ausschüttungen nun auch für FSVG-pflichtige GS-GF
"Still und heimlich" wurde gestern die VO betreffend Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die SVS geändert. Mit dieser VO, die ab 01.01.2023 in Kraft tritt, wurde die "Lücke" betreffend der Nichtmeldung von Ausschüttungen an GS-GF, die nach dem FSVG versichert sind, geschlossen. Hier geht es zum BGBl.
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