Sachbezug "Zinsersparnisse" 2023
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) für den Sachbezug "Zinsersparnisse" beträgt für das Kalenderjahr 2023 1%. Hier geht es zum Erlass.
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) für den Sachbezug "Zinsersparnisse" beträgt für das Kalenderjahr 2023 1%. Hier geht es zum Erlass.
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