Valorisierung von Sozial- und Versicherungsleistungen
Das Teuerungs-Entlastungspaket III sieht die Valorisierung von Sozial- und Versicherungsleistungen vor.
• Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld: Jährliche Anpassung (ab 1.1.2023).
• Krankengeld: Anpassung kann nur per Satzung der Krankenversicherungsträger erfolgen (ab 1.1.2023).
• Umschulungsgeld: Jährliche Anpassung des laufenden Bezuges bei Teilnahme an Maßnah-men der beruflichen Rehabilitation über einen längeren Zeitraum. Dabei wird der indivi-duell bemessene erhöhte Grundbetrag mit dem Anpassungsfaktor vervielfacht (ab 1.1.2023).
• Studienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag werden mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfacht.
Die Veröffentlichung im BGBl ist noch ausstehend.
(Quelle: Newsletter WKO, 13.10.2022)
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