UNIQA trägt Covid-19 Test- und Impfkosten bis 30.06.2022
Wie berichtet, sind seit 9. April 2022 Covid 19-Tests – grundsätzlich im Rahmen des Kontingentes von 5 Stück p.m. - auch für selbständig tätige gruppenkrankenversicherte Mitglieder in den Apotheken gratis (§ 380b GSVG). Voraussetzung für die Kostenfreiheit über die e-Medikation ist eine gültige E-Card und die Teilnahme an ELGA. Personen, die sich von ELGA abgemeldet haben, erhalten die Tests gegen Vorlage einer Bestätigung zur Anspruchsberechtigung. Diese Bestätigung kann per Formular über www.sozialversicherung.at/covidtests beantragt werden. Sollte noch keine E-Card vorhanden sein, steht in unserem Mitgliederportal unter Fachinformationen/Gruppen-Krankenversicherung im Newsletter vom 19.03.2021 eine Anleitung zur Antragstellung zur Verfügung. Vor dem Hintergrund dieser Gleichstellung mit in Österreich pflichtversicherten Personen nimmt UNIQA nur noch bis 30.06.2022 Anträge auf Kostenrefundierungen entgegen.
Ebenfalls mit 30.06.2022 endet die Vergütung von Covid-19-Impfhonoraren durch UNIQA. Die Kosten werden ab 01.07.2022 im Rahmen der Tarifbestimmungen SVBYC 9/2022 des Gruppenvertrages zu 80 % innerhalb des Höchstsatzes von € 249,60 für Impfungen gemäß Impfempfehlung des obersten Sanitätsrates pro Jahr vergütet. Da für die Impfdurchführung sehr unterschiedliche Honorare verlangt werden können, empfehlen wir die Kosten vorab abzuklären.
(Quelle: KSW Newsletter 2.6.2022)
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