"kostenlose" Apothekentests nun auch für UNIQA-Gruppenversicherte
Mit einer Änderung des § 380b GSVG (noch nicht im BGBl. veröffentlicht) kommen nun auch die UNIQA-Versicherten in den "Genuss" von kostenlosen Coronatests (im § 380b GSVG werden aber nur die Antigentests erwähnt). Wie die Abgabe in den Apotheken für diese "Versichertengruppe" funktioniert, wird hoffentlich in den nächsten Tagen geklärt.
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