Übernahme von Ladekosten durch Arbeitgeber am Wohnort des Arbeitnehmers
Ich bekomme immer wieder Fragen im Zusammenhang der Übernahme von Ladekosten für E-Autos am Wohnort des Arbeitnehmers. Hier ist die aktuelle Info der WKO in diesem Zusammenhang:
Hat der Arbeitnehmer an seinem Wohnort eine private Ladestation errichtet und ersetzt der Arbeitgeber die Stromkosten für das Aufladen des arbeitgebereigenen Elektroautos, so ist dies lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und kein Auslagenersatz. Das gilt selbst dann, wenn ein Herausschälen aus der Gesamtstromrechnung (durch Vorhandenseins eines separaten Stromzählers) des Arbeitnehmers möglich wäre. Beim Arbeitnehmer können die Stromkosten, welche auf beruflich gefahrene Strecken entfallen, im Wege der Veranlagung als Werbungskosten berücksichtigt werden (Nachweis z.B. durch ein Fahrtenbuch).
Auch die Kostenübernahme der Errichtung der Ladestation am Wohnort des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Ersetzt der Dienstgeber dem Dienstnehmer die Ladekosten teilweise, pauschal oder belegmäßig nachgewiesen, liegt somit steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
(Quelle: Newsletter WKO OÖ Februar 2022)
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