Gemeinsame Mindestbeitragsgrundlage im GSVG ab 2022
Ab dem Jahre 2022 ist die monatliche PV und die KV-Mindestbeitragsgrundlage nach dem GSVG ident - nämlich € 485,85.
Ab dem Jahre 2022 ist die monatliche PV und die KV-Mindestbeitragsgrundlage nach dem GSVG ident - nämlich € 485,85.
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