"Bonsaibetreuung" und freies Dienstverhältnis
Nachdem es derzeit ja sehr ruhig betreffend fachliche Neuerungen ist, habe ich ein interessantes BVwG-Judikat zur Abgrenzung echtes und freies Dienstverhältnis "gefunden" (BVwG L521 2230558-1/13E, 11.05.2021).
Es geht hier um die Tätigkeit der Pflege der Bonsaibäume in einem Geschäft als auch die Pflege der Freiland-Jungpflanzen (wie Schneiden, Umtopfen, Drahten etc) mit einem monatlichen Pauschale von € 500,--. Ein bestimmter Arbeitsort bzw. eine bestimmte Arbeitszeit wurde nicht vereinbart - ebenso wenig wie die Vertretungsmöglichkeit. Die SGKK war der Ansicht, dass es sich hier um echtes Dienstverhältnis handelt. Trotz nicht bestehender Vertretung wurde vom BVwG ein freies Dienstverhältnis gesehen, da gerade die für einen echten Dienstvertrag so typischen Regelungen über Arbeitsort und Arbeitszeit im Vertrag fehlen und es wurden auch tatsächlich keine dahingehenden Weisungen erteilt. Auch wurde vom BVwG die Judikatur zu "einfachen manuellen Tätigkeiten" nicht angewendet, da dies bei Bonsais aufgrund der Komplexität dieser Bäume und daher notwendigen Fachwissens nicht zielführend wäre.
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