Verkehrsstrafen von Mitarbeitern kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Habe gerade eine Info von einem "Informanten" erhalten und zwar betreffend Anonymverfügungen von Mitarbeitern, die im dienstlichen Auftrag diese bekommen und der Dienstgeber diese bezahlt. Bisher war die Ansicht des BMF, dass Anonymverfügungen als Vorteil aus einem Dienstverhältnis anzusehen sind. Es gibt dazu aber eine ganz neue BFG Entscheidung aus 2020 (leider darf ich die Leitzahl nicht weitergeben, da der Richter sich gegen die Veröffentlichung ausgesprochen hat) aber es wird auch eine deutsche BFH-Entscheidung vom 13.08.2020 (BFH VI R 1/17) verwiesen. Dieser ist der Ansicht, dass Anonymverfügungen (Parkverstöße), die vom Dienstgeber bezahlt werden, eben nicht als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu sehen sind. Lt. Ansicht meines "Informanten" hält sich das BMF an diese Entscheidung. Bitte beachtet, dass dies für die Sozialversicherung nicht gilt.
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