Impfkosten für UNIQA-Gruppenversicherte
Seit rund 2 Wochen wird auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte die Impfung gegen SARS-CoV-2 durchgeführt. Für jene Personen, die über die UNIQA-Gruppenversicherung versichert sind, gibt es hier Besonderheiten. Die Ärzte bekommen aufgrund einer VO vom Krankenversicherungsträger € 25,-- für die erste Impfung und € 20,-- für die zweite Impfung als Honorar ersetzt. Diese Kosten werden die Ärzte den UNIQA-Versicherten (da hier der gesetzliche KV-Träger nicht einspringt) daher in Rechnung stellen. Sollte Ihnen daher ein Arzt erheblich mehr verrechnen, wäre hier persönlich mit dem Arzt zu klären, wieso er wesentlich mehr verrechnet. Die Kosten für die Impfung werden von der UNIQA ersetzt. Für den Impfstoff dürfte keine Verrechnung erfolgen, da diesen auch die Ärzte kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.
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