Seltsame Vorgangsweise der SVS bei Ratenansuchen

Die SVS hat ein neues Ratenservice im SVS-Portal hinterlegt (siehe hier). Leider hört man immer mehr Beschwerden von KollegInnen betreffend Ratenansuchen. In der SVS soll es eine Weisung geben, dass wenn nämlich die aktuellen Einkünfte um € 10.000,-- höher sind als der Beitragsrückstand, hat der Sachbearbeiter den Auftrag den Antrag abzulehnen. Beispiel: Beitragsrückstand € 9.980,-- - geschätzte Einkünfte € 24.000,-- - Ratenansuchen wird nicht gewährt. Sehr seltsam diese Vorgangsweise.

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