Verlängerung diverses Begünstigungen (Pendlerpauschale etc.) bis 30. Juni 2021
Mit dem 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz werden diverse Begünstigten bis 30. Juni 2021 verlängert und zwar die Sonderregelungen für das Pendlerpauschale, weiters Zulagen und Zuschläge, die an Arbeitnehmer in Quarantäne, Telearbeit bzw.
Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise laufend weitgezahlt werden, können ebenso gemäߧ 68 Abs. 7 weiterhin steuerfrei behandelt werden. Ebenso wurde die Regelung für die steuerfreien pauschalen Aufwandsentschädigungen verlängert. Die Beschlussfassung im NR ist ausständig.
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