Stundungen ÖGK für Betriebe mit Betretungsverbot
Die zusätzlich geschaffenen Hilfsmaßnahmen der ÖGK betreffen die Beiträge für die Beitragszeiträume
Oktober, November und Dezember 2020. Sie gelten exklusiv für unmittelbar mit einem
Betretungsverbot belegte Betriebe. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bietet
die ÖGK Stundungen und Ratenvereinbarungen an. Dahingehende Anträge können von den
betroffenen Betrieben unbürokra-tisch und formlos gestellt werden. Das Vorliegen eines
Betretungsverbotes im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist dabei gegenüber der
ÖGK glaubhaft zu machen.
Die Möglichkeit von Stundungen und Ratenzahlungen besteht auch für Unternehmen, die nachweislich
indirekt von den Auswirkungen der bestehenden Betretungsverbote (wie z. B. Zulieferer von Hotels)
be-troffen sind. Die konkreten Umstände der Liquiditätsprobleme sind in diesen Fällen bei der
Antragstellung näher darzulegen. Die bisherigen drei Unterstützungspakete gelten ungeachtet der
aktuellen Ergänzung in der bestehenden Form weiter.
(Quelle: Newsletter ÖGK - November 2020)
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