DB- und KommSt-Befreiung für COVID-Prämien verschiebt sich
Am 9.7. 2020 hat der Nationalrat beschlossen, die COVID-Bonuszahlungen gem. § 124b Z 350 lit a EStG, die bereits ESt- und SV-frei sind, nun auch von DB und Kommunalsteuer rückwirkend frei zu stellen (§ 41 Abs 4 lit g FLAG, § 16 Abs 14 KommStG).
Allerdings ist die Bestätigung durch den Bundesrat derzeit noch offen. Die finale Gesetzwerdung wird sich – aufgrund von Unstimmigkeiten zu gleichzeitig geplanten Änderungen im EpidemieG –verzögern.
(Quelle: Newsletter KSW 17.07.2020)
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