PL(A)B-Befugnis wird auf die ÖGK ausgedehnt!
Mit 1.1.2020 wurde die PLB (PLAB) eingeführt. Die Prüfkompetenz ging auf den "Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge" über. Der VfGH hat am 13.12.2019 die Bestimmungen betreffend Übertragung der Sozialversicherungsprüfung mit Ablauf des 30.06.2020 aufgehoben.
Mit einem Initiativantrag vom 22.04.2020 (siehe hier) soll einerseits der Prüfdienst in den "Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge - PLB" umbenannt werden - andererseits bekommt nun auch die ÖGK die Kompetenz zur Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (wie schon bis 31.12.2019).
Conclusio:
Im Prinzip wird ab 1.7.2020 wieder alles so sein wie es mit 31.12.2019 war.
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