Anträge auf Förderung der Sonderbetreuungszeit
Anträge auf Förderung der Sonderbetreuungszeit können über das USP auch durch Steuerberater für ihre Mandanten bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingebracht werden. Hier gibt es eine Information der KSW (Zugang zum Portal erforderlich).
(Quelle: KSW Newsletter 30.04.2020)
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