Änderung beim Härtefallfonds 2

Verbesserungen beim Härtefall-Fonds
Gestern hat die WKO folgende Verbesserungen bestätigt:

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes:
- Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).

- Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden - die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018):
- In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.  Davon profitieren alle Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
- Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
- Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.  Alle Unternehmer/innen haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten.

Sonstiges:
- Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.
- COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Wir informieren Sie mittels Newsletter, sobald die aktualisierten Richtlinien und das Antragsformular verfügbar sind.
- Sollten Sie noch nicht eingereicht haben, warten Sie bitte unbedingt die Umsetzung der Richtlinienänderung ab.
- Bereits eingereichte Anträge müssen vorerst nicht erneut eingereicht werden. Nach Vorliegen der neuen Richtlinie wird über Ihren Antrag entschieden. Es könnte sich möglicherweise eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation ergeben.
- Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen möchten (z.B. weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), dann schreiben Sie bitte an die für Ihren Antrag zuständige WKO-Landeskammer eine Nachricht über das Kontaktformular. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Geschäftsfall-Zahl an, die Sie per Mail erhalten haben.
(Quelle: KSW Newsletter, 28.04.2020)

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