Meldepflicht für bäuerliche Nebentätigkeiten 2019
Bitte beachtet, dass die Meldefrist für die bäuerlichen Nebentätigkeiten aus 2019 am 30.04.2020 endet.
Bitte beachtet, dass die Meldefrist für die bäuerlichen Nebentätigkeiten aus 2019 am 30.04.2020 endet.
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