GSVG- und BSVG-KV-Beiträge sinken ab 1.1.2020
Mit dem Steuerreformgesetz 2020 gibt es nicht nur eine Reihe von steuerlichen Änderungen sondern auch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im BSVG und GSVG und zwar von 7,65% auf 6,80%.Die Neuregelung gilt ab 1.1.2020.
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