Vertretungsärzte keine steuerlichen Dienstnehmer
Es ist soweit: Der VwGH hat im vierten Anlauf!! entschieden, dass
Vertretungsärzte nicht als steuerlicher Dienstnehmer anzusehen sind
(VwGH 2019/13/0040). Von Interesse ist aber eher die BFG-Entscheidung
(RV/7104664/2018 vom 10.01.2019), da hier der Sachverhalt genau
dargestellt wird und auch die Begründung sehr ausführlich ist. Die
VwGH-Entscheidung enthält nur mehr die Zurückweisung wegen
Unzulässigkeit.
Hier geht es zur BFG-Entscheidung.
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