Rechtsanwälte keine Pflichtversicherung nach dem ASVG
Immer wieder gibt es die leidigen Diskussion, dass Rechtsanwälte als Substituten tätig sind und die GKK diese dann als echte Dienstnehmer in die KV und UV (rückwirkend) einbeziehen will. Im Parlament ist am 2.7.2019 eine Gesetzesänderung beschlossen worden
Keine ASVG-Versicherungspflicht für RechtsanwältInnen
Verabschiedet hat der Nationalrat auch zwei weitere gemeinsame
Gesetzesinitiativen von ÖVP und FPÖ, die gemeinsam mit den neuen
gesetzlichen Pensionsbestimmungen diskutiert wurden. Zum
einen stellt eine weitere ASVG-Novelle klar, dass Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
angehören und dort krankenversichert sind, nicht der Kranken- und
Unfallversicherung nach dem ASVG unterliegen. Zum anderen soll die
Bundesregierung mehr Mitspracherechte in der Alterssicherungskommission
bekommen.
Die neue Bestimmung zur Krankenversicherung von RechtsanwältInnen soll auch rückwirkend zum Tragen kommen. In den Erläuterungen zum Antrag heben Klaus Fürlinger (ÖVP) und Harald Stefan (FPÖ) hervor, dass betroffene RechtsanwältInnen ihre Erwerbstätigkeit selbständig ausüben, zudem verweisen sie auf steuerrechtliche Konsequenzen. Sowohl Fürlinger als auch Stefan unterstrichen, es handle sich hier um Klarstellungen, zumal selbstständige Anwälte in ihrer Tätigkeit nie Dienstnehmer sein können. Die Abgeordneten beschlossen die Initiative einstimmig.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.