Senkung DN-Anteile Arbeitslosenversicherung
Ab 1.7.2018 sollten folgende Grenzen für die Niedriglohnbezieher (DN-Anteile AlVG-Beiträge) gelten:
- bis 1 648 € ........ 0 vH,
- über 1 648 € bis 1 798 € ...... 1 vH,
- über 1 798 bis 1 948 € ......... 2 vH.
Die Beschlussfassung erfolgt noch im Nationarat! Hier geht es zur Regiergungsvorlage!
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