Referentenbesprechung: Sachbezug und Karenz

Sachverhalt:
Einem Dienstnehmer steht der Firmen-PKW auch für Privatfahrten zur Verfügung. Sein Dienstverhältnis wird nach einiger Zeit karenziert, wobei er aber den Firmen-PKW weiter für Privatfahrten nutzen kann. Der Dienstnehmer geht nun (neben dem karenzierten Dienstverhältnis) mit demselben Dienstgeber ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ein. Der Wert des Sachbezuges beträgt € 700,--/Monat, das Entgelt für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis € 300,--/Monat.

Fragestellung:
Hat der weitergewährte Sachbezug beitragsrechtliche Auswirkungen? Wenn ja, welche?

LÖSUNG:
Werden während einer Karenzierung nur mehr Sachbezüge weitergewährt, sind diese beitragsfrei. Unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem während der Karenzierung zum selben Dienstgeber eingegangenen neuen Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich tatsächlich um ein eigenständiges Dienstverhältnis handelt, bleibt der aus dem karenzierten Dienstverhältnis weitergewährte Sachbezug beitragsfrei. Der Sachbezug ist in diesem Fall auch nicht dem zweiten (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnis „hinzuzurechnen“.

(Quelle: Entnommen aus Referentenbesprechung vom 18.10.2016)

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