Senkung der Mindest-BGL in der PV im GSVG ab 1.1.2018
Ab 1.1.2018 sinkt erstmalig die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung im GSVG. Im Jahre 2020 erfolgt dann die nächste Senkung - die dritte Phase erfolgt dann mit 1.1.2022! Die Mindestbeitragsgrundlage in der PV im Jahre 2018 wird voraussichtlich € 654,25 pro Monat betragen.
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