Neuerungen NeuFöG ab 31.7.2017
Mit dem Deregulierungsgesetz 2017 (BGBI. I Nr. 40/2017) wurde das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) geändert, wodurch die Neugründung von Betrieben vereinfacht werden soll. Die folgenden neuen Bestimmungen treten mit 31.7.2017 in Kraft:
- Damit es im Zuge der Neugründung u. a. zu einer Befreiung von bestimmten Abgaben, Beiträgen und Gebühren kommt, ist (wie bisher) ein Beratungsgespräch bei der gesetzlichen Berufsvertretung in Anspruch zu nehmen. Kann der Betriebsinhaber keiner gesetzlichen Berufsvertretung zugeordnet werden, ist eine Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft notwendig. Neu ab 31.7.2017 ist nun, dass gemäß § 4 Abs. 3 NeuFöG auch die Wirtschaftskammer das Beratungsgespräch für Betriebe ohne gesetzlicher Berufsvertretung durchführen kann.
- Um möglichst alle mit der Betriebsgründung in Verbindung stehenden Behördengänge elektronisch in einem Prozess erledigen zu können, wird das Unternehmensserviceportal (USP) zum Dreh- und Angelpunkt: So kann ab 31.7.2017 auch die Erklärung über die Neugründung über das USP elektronisch vorgenommen werden. In § 4 Abs. 4 NeuFöG heißt es weiters: "Die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt oder durch die Berufsvertretung kann in diesen Fällen auch auf fernmündlichen Kommunikationswegen oder unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung erfolgen und ist durch den Betriebsinhaber zu bestätigen."
(Quelle: NÖDIS Juni 2017)
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