Entwurf: Erhöhung AUVA-Zuschuss / Verkürzung Karenzzeit GSVG-Krankengeld
Mit 1.7.2017 soll nicht nur der AUVA-Zuschuss von derzeit 50% auf 75% für Unternehmen, die durchschnittlich nicht mehr als 10 Dienstnehmer/innen beschäftigen, sondern auch die "Karenzzeit" für das Krankengeld für GSVG-KV-Pflichtversicherte verkürzt werden. Derzeit wird das Krankengeld aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit erst ab dem 43. Tag in der Höhe von derzeit € 29,46 pro Tag ausbezahlt. Mit der Novelle soll das Krankengeld bereits ab dem 4. Tag ausbezahlt werden. Die Regelungen sollen mit 1.7.2017 in Kraft treten!
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