Interessante Entscheidung betreffend Arbeitsunfall und Sportler!
"Der Unfall der ÖOC-Synchronschwimmerin Vanessa, die bei den Europaspielen 2015 in Baku von einem Shuttle-Bus angefahren worden war, gilt gemäß eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) als Arbeitsunfall. Damit hat die 17-Jährige Anspruch auf Invaliditätsrente oder auf Unterstützung bei Heilbehelfen. Für die Sportverbände könnte die Entscheidung allerdings bedeuten, dass sie ihre Athleten künftig sozialversichern müssen." (Quelle Kurier, 17.05.2017)
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