UV-Beitrag für Gemeindemandatare
Der UV-Pauschalbeitrag 2017 für Gemeindemandatare beträgt EUR 21,41.
Der Pauschalbeitrag ist zu bezahlen für
- die Mitglieder der Gemeindevertretungen
- für Ortsvorsteher, wenn sie nicht Mitglieder der Gemeindevertretungen sind.
Bei einem Wechsel der Mandatsträger während des Jahres ist kein nochmaliger Pauschalbeitrag zu bezahlen.
Für Ersatzgemeinderäte ist kein gesonderter UV-Pauschalbeitrag zu zahlen.
Dieser Beitrag ist bis spätestens 31. März 2018 einzuzahlen!
(Quelle: www.bva.at)
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.