UV-Beitrag für Gemeindemandatare

Der UV-Pauschalbeitrag 2017 für Gemeindemandatare beträgt EUR 21,41.

Der Pauschalbeitrag ist zu bezahlen für

  • die Mitglieder der Gemeindevertretungen
  • für Ortsvorsteher, wenn sie nicht Mitglieder der Gemeindevertretungen sind.


Bei einem Wechsel der Mandatsträger während des Jahres ist kein nochmaliger Pauschalbeitrag zu bezahlen.
Für Ersatzgemeinderäte ist kein gesonderter UV-Pauschalbeitrag zu zahlen.

Dieser Beitrag ist bis spätestens 31. März 2018 einzuzahlen!

(Quelle: www.bva.at)

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