Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag 2017 auch für Angestellte!
Zur Erinnerung: Ab 1.1.2017 ist auch für überlassene Angestellte (bisher nur Arbeiter) der Sozial- und Weiterbildungsfonds-Beitrag in der Höhe von 0,8% der allgemeinen Beitragsgrundlage zu entrichten.
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