Neue negative Verrechnungsgruppe N70
Ab 1.1.2017 wird es eine neue negative Verrechnungsgruppen nämlich N70 (-11,4%) betreffend Wegfall der halben PV-Beiträge bei Personen, die die Voraussetzungen für die Alterspension erreicht haben, diese nicht in Anspruch nehmen und weiterarbeiten, geben!
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