Essenzusteller sind echte Dienstnehmer
Der VwGH hat sich in der Entscheidung 2013/08/0153 vom 2.11.2015 mit der Frage auseinandergesetzt, ob Essen- bzw. Speisezusteller als echte Dienstnehmer anzusehen sind.
Wie schon in einigen Entscheidungen bezieht er sich wieder auf die "einfachen manuellen Tätigkeiten" und sieht bei der Ausübung der Tätigkeit keinen ins Gewicht fallenden Gestaltungsspielraum. Trotz Benutzung eigener PKWs für die Essenszustellung ist angesichts der behördlich festgestellten Weisungs- und Kontrollunterworfenheit (Dienstpläne, etc) von einem abhängigen Dienstverhältnis auszugehen!
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