Überlassung Fiskal-LKW an Mitarbeiter - tauschähnlicher Umsatz
In der taxlex 1/2016 Seite 34f findet sich ein interessanter Artikel von Patrick Neubauer zum Thema "Tauschähnlicher Umsatz: Die Überlassung von Fiskal-LKW an Dienstnehmer". Er zeigt sehr deutlich auf, dass die Überlassung eines vorsteuerabzugsberechtigen Fiskal-LKWs an einen Mitarbeiter zu einem tauschähnlichen Umsatz führt und dieser der 20%-igen Umsatzsteuer unterliegt! Die Umsatzsteuer ist dabei aus den Sachbezugswerten herauszurechnen!
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