Nachtscherarbeitsbeitrag wird mit 1.1.2016 abgesenkt!
Der Nachtschwerarbeitsbeitrag wird von derzeit 3,7% auf 3,4% mit 1.1.2016 absenkt. Siehe dazu das BGBl. II 444/2015 vom 21.12.2015!
Der Nachtschwerarbeitsbeitrag wird von derzeit 3,7% auf 3,4% mit 1.1.2016 absenkt. Siehe dazu das BGBl. II 444/2015 vom 21.12.2015!
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