Endlich eine positive Entscheidung zu LNK und Geschäftsführer
Wie ich schon immer in meinen Seminaren erläutere, ist der Umstand, dass bei fehlender Weisungsbindung im Anstellungsvertrag nicht "automatisch" ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis bei einem Fremdgeschäftsführer unterstellt werden kann (die Finanz ist gegenteiliger Ansicht)!
Für mich ist es relativ klar, dass die Regelungen des Anstellungsvertrages jene des GmbHG "overrulen". Es gibt dazu schon eine Entscheidung des VwGH 2008/15/0090 vom 25.06.2008 zum Thema "Kommunalsteuer"! Der VwGH hat dies nun auch für DB und DZ bestätigt, dass bei Vorliegen einer Weisungsfreiheit (nicht bestehende persönliche Weisungsgebundenheit) im Anstellungsvertrag nicht "automatisch" von einem lohnsteuerpflichtigen Dienstverhältnis ausgegangen werden und damit auch die LNK nicht "automatisch" anfallen. Zur vorliegenden Entscheidung siehe VwGH 2012/13/0088 vom 21.10.2015.
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