Co2-Ausstoß und Scheckkartenzulassungsschein
Ab 1.1.2016 treten die Regelungen betreffend Co2-abhängigen Kfz-Sachbezug in Kraft. Wenn bei der Abrechnung nur eine Kopie eines Scheckkartenzulassungsscheines vorliegt, so ist auf diesem der Co2-Ausstoß nicht zu finden. In so einem Fall kann man auf folgende Webpage gehen und dort die Nummer der Scheckkartenzulassung und das Kennzeichen eingeben und bekommt dann die vollständige Liste mit jene Daten, die auch auf dem gedruckten Zulassungsschein zu finden sind, u.A. eben auch den Co2-Ausstoß.
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