Nebenberuflicher Fußballer und Beitragsbefreiung im ASVG
§ 49 Abs 3 Z 28 ASVG regelt die Beitragsbefreiung für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler. Diese stehen nur dann, sofern die sportlerische Tätigkeit nicht den Hauptberuf und die Hauptquelle der Einnahmen bildet und Steuerfreiheit nach § 3 Abs. 1 Z 16c zweiter Satz EStG 1988 zusteht.
Im vorliegenden Fall war der Fußballer auch noch als Hausmann bzw. Sprachstudent im "Einsatz". Aufgrund des Einsatzes von 20 Tagen im Bereich des Fußballs, wurde die Tätigkeit als Hauptberuf angesehen. Da als Hausmann bzw. Sprachstudent kein Entgelt bezogen und beim Fußball ein Tagespauschale von € 27,-- lukrierte wurde, war auch "einnahmenseitig" die Tätigkeit als Fußballer als Hauptberuf zu werten. Somit stand lt. VwGH 2015/08/0007 vom 13.04.2015 die pauschale Beitragsbefreiung nicht zu. Die Verwaltungsstrafe für die nicht rechtzeitige Anmeldung war daher zu Recht verhängt worden.
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