Umfangreiche Änderungen für Ein-Personen-Unternehmen bei der Auftraggeberhaftung
Wie bereits vor rund einem Jahr berichtet, treten mit 1.1.2015 umfangreiche Änderungen bei der Auftraggeberhaftung ein. Betroffen sind vor allem sog. Ein-Personen-Unternehmen. Hier gibt es nähere Infos dazu.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.