Meldebestimmungen Krankengeld / Unterstützungsleistung SVA

Ich werde in meinen Seminaren immer wieder zu den Meldebestimmungen betreffend freiwilliger Kranken- und Taggeldversicherung versus Unterstützungsleistung gefragt. Diese sind unterschiedlich und sehen wie folgt aus (Quelle: www.sva.or.at):

Krankengeld bei Zusatzversicherung
Unterstützungsleistung
Erstanmeldung innerhalb von 7 Tagen ab Beginn der
der Arbeitsunfähigkeit. Weitermeldungen sind 14-
tägig vom Arzt zu bestätigen und innerhalb von 7 Tagen vor-
zulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage,
so ist eine weitere Krankmeldung gleichzeitig ein Antrag auf
Auszahlung der Unterstützungsleistung. Die Arbeitsfähigkeit
ist umgehend zu melden
Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der
Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sowie
Meldung bei der SVA innerhalb von 2
Wochen nach ärztlicher Festellung. Weiter-
meldung sind 14-tätig vom Arzt zu be-
stätigen und innerhalb von 7 Tagen vorzu-
legen. Die Arbeitsfähigkeit ist umgehend zu
melden

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