Meldebestimmungen Krankengeld / Unterstützungsleistung SVA
Ich werde in meinen Seminaren immer wieder zu den Meldebestimmungen betreffend freiwilliger Kranken- und Taggeldversicherung versus Unterstützungsleistung gefragt. Diese sind unterschiedlich und sehen wie folgt aus (Quelle: www.sva.or.at):
Krankengeld bei Zusatzversicherung | Unterstützungsleistung |
Erstanmeldung innerhalb von 7 Tagen ab Beginn der der Arbeitsunfähigkeit. Weitermeldungen sind 14- tägig vom Arzt zu bestätigen und innerhalb von 7 Tagen vor- zulegen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage, so ist eine weitere Krankmeldung gleichzeitig ein Antrag auf Auszahlung der Unterstützungsleistung. Die Arbeitsfähigkeit ist umgehend zu melden | Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 4 Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sowie Meldung bei der SVA innerhalb von 2 Wochen nach ärztlicher Festellung. Weiter- meldung sind 14-tätig vom Arzt zu be- stätigen und innerhalb von 7 Tagen vorzu- legen. Die Arbeitsfähigkeit ist umgehend zu melden |
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