Höhe der Auflösungsabgabe 2015
Die Auflösungsabgabe wird voraussichtlich im Jahre 2015 (falls es sie dann überhaupt noch gibt) € 118,-- betragen (Veröffentlichung im BGBl. bleibt abzuwarten).
Die Auflösungsabgabe wird voraussichtlich im Jahre 2015 (falls es sie dann überhaupt noch gibt) € 118,-- betragen (Veröffentlichung im BGBl. bleibt abzuwarten).
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