5%-Grenze bei SVA-Selbstbehalt
Der Selbstbehalt im Bereich der KV-Leistungen bei der SVA beträgt im Regelfall 20%. Dieser ist mit 5% des Jahreseinkommens gedeckelt. Einmal pro Quartal erhält der Versicherte sein "Gesundheitskonto" zugesandt. Darin sind alle Leistungen und der jeweils anfallende Selbstbehalt übersichtlich aufgegliedert. Wenn bei der quartalsmäßigen Abrechnung festgestellt wird, dass die Summe der Selbstbehalte für ständig benötigte Leistungen 5% des festgestellten Jahreseinkommens erreicht, werden alle weiteren Leistungen vom Selbstbehalt befreit, und der Versicherte wird darüber informiert.
Nähere Infos dazu findet man auf www.sva.or.at
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