Erlass zur ertragsteuerlichen Einstufung von Sexdienstleistungen veröffentlicht!
Die Finanzverwaltung hat am 18. Juni 2014 den Erlass zur ertragsteuerlichen Behandlung von Sexdienstleistungen veröffentlicht. Dort wird u.a. auch geregelt, wann ein steuerliches Dienstverhältnis vorliegt. Zu beachten ist, dass die Einstufung als steuerlicher Dienstnehmer "automatisch" zur Einstufung als echter Dienstnehmer nach dem ASVG zur Folge hat. Hier geht es zum Erlass.
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